Die Regelungen, die in einer Insolvenz einzuhalten sind, sind klar durch die Gesetzgebung vorgegeben. Dennoch wird dem Treuhänder ausreichend Spielraum eingeräumt. Somit hat dieser die letztendliche Entscheidungskraft, wenn es um die bestehenden Verbindlichkeiten und Anlagen geht. Um zu wissen, was während der Phase der Antragsstellung und nach Eröffnung der Insolvenz erlaubt ist und was nicht, lohnt es sich im Vorfeld ausgiebig zu informieren.
Fehlverhalten kann zur Ablehnung des Antrags führen. Ebenso kann während der Laufzeit eine Missachtung mit Konsequenzen verbunden sein. So ist es wichtig, dass keine neuen Schulden gemacht werden.
Inhaltsverzeichnis:
Dürfen Verträge bei Insolvenz abgeschlossen werden?
Die Insolvenz ergibt sich durch Zahlungsunfähigkeit. Die Mündigkeit, sprich die Geschäftsfähigkeit, geht dadurch nicht verloren. Somit sind die Menschen befugt Verträge zu unterschreiben. Es sollte allerdings stets darauf geachtet werden, dass die Verträge keine oder zumindest keine große finanzielle Belastung mit sich bringen.
Letztendlich kommt es nicht darauf an, um was für einen Vertrag es sich handelt, sondern dass die Konsequenzen daraus selbst getragen werden können. Durch die Insolvenz sind die finanziellen Mittel beschränkt.
Es besteht die Ausnahme, dass keine Verträge abgeschlossen werden dürfen, die ganz oder zumindest anteilig Schuld an der Zahlungsunfähigkeit sind. Ob extrem hohe Handyrechnungen oder ähnliches, die Möglichkeiten sind hierbei sehr umfangreich und setzen eine Veränderung des persönlichen Verhaltens voraus.
Finanzielle Mittel bei Privatinsolvenz
Die Pfändungsfreibeträge bei Insolvenz geben vor, über wie viel Geld frei verfügt werden kann und darf. Alle Einnahmen, die diese Summe übersteigen, müssen für die Tilgung der noch offenen Forderungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Höhe des Pfändungsfreibetrages wird regelmäßig überprüft und an die aktuellen Begebenheiten angepasst. So werden die steigenden Lebenshaltungskosten berücksichtigt. Auch während des Insolvenzverfahrens muss es möglich sein, selbst über das Leben bestimmen zu können, solange der finanzielle Bedarf den Freibetrag nicht übersteigt.
Die Freigrenze wird gestaffelt entsprechend weiterer Personen, die vom Antragsteller versorgt werden müssen. Dies bezieht sich unter anderem auf Kinder und Ex Partner. Auch Eltern können zu den unterhaltspflichtigen Personen zählen.
- Ohne unterhaltspflichtige Person: 1139,99 Euro
- Mit einer unterhaltspflichtigen Person: 1559,99 Euro
- Mit zwei unterhaltspflichtigen Personen: 1789,99 Euro
- Mit drei unterhaltspflichtigen Personen: 2029,99 Euro
- Mit vier unterhaltspflichtigen Personen: 2269,99 Euro
- Mit fünf unterhaltspflichtigen Personen: 2509,99 Euro
Neue Verträge bei Privatinsolvenz: Voraussetzungen
Die grundlegende Voraussetzung, die Geschäftsfähigkeit besteht. Es gibt allerdings noch weitere Voraussetzungen, die ebenfalls zu erfüllen sind.
An die Einhaltung sollte nicht nur bei einem bestehenden Insolvenzverfahren gedacht werden, sondern idealerweise auch im Leben allgemein. Die Schwierigkeit während der Jahre in Insolvenz ist, dass die finanziellen Mittel begrenzt sind und somit Verzicht gefordert wird.
- Ausgaben dürfen Einnahmen nicht übersteigen
- Einnahmen ergeben sich durch Pfändungsfreibetrag
- Monatliche Kosten müssen innerhalb des zutreffenden Satzes sein
- Es dürfen keine Schulden gemacht werden
- Verbindlichkeiten müssen fristgerecht bezahlt werden
Muss bei Vertragsabschluss gesagt werden, dass man sich in Insolvenz befindet?
Bei keinerlei schriftlichen Verträgen wird nach Insolvenz gefragt – weder Internetverträge noch Handyverträge. Diese wirkt sich nicht auf die Geschäftsfähigkeit aus. Auch die Zahlungsfähigkeit bleibt selbst bei Privatinsolvenz bis zu einem gewissen Rahmen bestehen.
Wie groß der Spielraum für persönliche Anschaffungen und Vertragsinhalte ist, hängt von den Lebenshaltungskosten und letztendlich auch von der Sparsamkeit ab. Somit steht dem Abschluss von Verträgen nichts im Wege. Bei der Art der Verträge müssen die Richtlinien des Insolvenzverfahrens eingehalten werden.
Die Art und Höhe der monatlichen oder generellen Kosten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen, sind stets einzuhalten. Durch den finanziellen Spielraum lassen sich meist nur Verträge mit einer geringen finanziellen Belastung abschließen, um die Zahlung garantieren zu können.
- Smartphone
- Telefon
- Fitnessstudio
- Zeitung/Zeitschriften
Verträge können nicht mehr bezahlt werden – Was tun?
Teilweise ist bereits im Vorfeld die eidesstattliche Versicherung abzulegen. Dies kann von Gläubigern verlangt werden. Der Wunsch für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung wird an den Gerichtsvollzieher weiter gegeben. Dies setzt einen rechtsgültigen Vollstreckungsbescheid voraus. Wurde die Unterschrift vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht geleistet, muss diese nachgeholt werden. Alle Pflichten, die mit der Unterschrift verbunden sind, müssen spätestens am Tage der Leistung der Unterschrift eingehalten werden. Ähnliche Regeln gelten bei der Privatinsolvenz.
Durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung versichert der Schuldner, dass er keine neuen Schulden macht. Dazu gehören unter anderen Käufe auf Rechnung oder ähnliches. Bereits bestehende Verbindlichkeiten für die Zeitung oder Telefon können hingegen weiter bestehen, wenn diese laufend beglichen wurden.
Verträge ohne finanzielle Verpflichtungen
Es gibt nur wenige Verträge, die nicht mit einer finanziellen Belastung verbunden sind. Diese Art der Verträge können problemlos abgeschlossen werden. Einschränkungen ergeben sich lediglich durch eine zu hohe Belastung, die nicht oder nicht regelmäßig getragen werden könnte.
Kunden, die ein Insolvenzverfahren beantragt haben, stellen für die Unternehmen keine Gefährdung dar, da diese zu keinem Zeitpunkt in Verzug geraten dürfen. Dies würde die Insolvenz gefährden, was einen Abschluss des Verfahrens bedeutet. In diesem Falle würden die Schulden bestehen bleiben, mit Ausnahme des bereits getilgten Betrages.
Neue Vertragsabschlüsse bei Insolvenz: DSL, Handy und Telefon
Auch wenn eigentlich keine Gefahr bezüglich nicht bezahlter Beträge von den Personen in Insolvenz ausgeht, gibt es dennoch Unternehmen, die diese Personen nicht in ihrem Kundenkreis aufnehmen möchten.
Dies kann durch das Lesen von Erfahrungsberichten oder ähnlichem im Vorfeld in Erfahrung gebracht werden. Ebenso veröffentlichen manche Unternehmen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Gründe hierzu.
Dabei handelt es sich jedoch um eine Seltenheit. Die meisten Unternehmen sind einem Vertragsabschluss nicht abgeneigt und geben somit auch diesen Menschen die Möglichkeit aktiv am Leben teilzunehmen.