Meist sind die Schulden schon etwas älter, wenn Schreiben von einem Inkassobüro eintreffen. Häufig lassen sich große Unternehmen durch diese Dienstleister vertreten. Es wird der gesamte Sachverhalt abgegeben, wodurch die Kommunikation über das Inkassobüro vorzunehmen ist.
Werden Forderungen an ein Inkassobüro weiter gegeben, bekommen die Schuldner davon meist durch die Zustellung des Mahnbescheides Kenntnis. Auch, wenn dagegen Einspruch erhoben werden kann, müssen die gemachten Angaben belegbar sein. Bei bereits rechtsgültigen Bescheiden lassen sich hingegen keine Einsprüche mehr vornehmen.
Inhaltsverzeichnis:
Was bedeutet Inkasso?
Bei dem Begriff Inkasso denken die meisten Menschen an ein Inkassounternehmen. Allerdings bezieht sich der Begriff generell auf das Einziehen von fälligen Beträgen. Dies kann selbst vorgenommen oder der Auftrag an entsprechende Stellen weiter geleitet werden.
- In der Regel ist zu unterscheiden, wie lange die Forderungen in Vollzug sind und welche Größe der Betrieb hat.
- Im Rahmen der Eintreibung kann es vorkommen, dass die Schuldner Kontakt aufnehmen und schildern, dass die Leistungen Dritte auf deren Rechnung genutzt haben.
- Eine Übertragung kann in diesem Fall nicht ohne Hintergrund und richterliche Entscheidung veranlasst werden.
Die Ausnahme mit zeitnaher Umschreibung ergibt sich durch das Einverständnis des Leistungsempfängers. Als nächstes geht es an die weiteren Zusammenhänge.
In welchem Auftrag arbeiten Inkassounternehmen?
Die meisten Inkassounternehmen arbeiten fest mit großen Unternehmen zusammen. Dabei kann es sich um Versicherungen und Versandhäuser handeln. Der Auftrag steht dabei von Anfang an fest. Es sind die rückständigen Raten und Beträge von den Schuldner einzutreiben. Während die Gläubiger selbst Mahnungen verschicken, werden die weiteren Schritte von den Inkassounternehmen in die Wege geleitet.
Bei einem Blick auf die Mahnbescheide sind meist nur noch die Inkassounternehmen aufgelistet. Erst bei genauem Hinsehen lässt sich erkennen, wer der ursprüngliche Gläubiger ist. Um die Nachhaltigkeit der Aussagen zu zeigen, sind die Inkassounternehmen teilweise mit Anwälten verbunden.
Inkasso Schulden übertragen: Die Schuldner
Wie nicht anders zu erwarten werden die gesamten Forderungen an die Person gerichtet, die in den Verträgen als Kreditnehmer, Versicherungsnehmer oder Leistungsempfänger eingetragen ist. In der Regel handelt es sich zugleich um die Person, an die sämtliche Briefe gesendet werden.
Um überhaupt Verträge auf eigenen Namen abschließen zu können, muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein. Somit haben die Schuldner die Kreditwürdigkeit erreicht, was das Eintreiben der Schulden ermöglicht.
Gläubiger beim Inkasso
Beim Lesen der Mahnbescheide, die innerhalb eines Jahres bei den Schuldnern per Post eingehen, lässt sich nicht immer auf den ersten Blick klar erkennen, wer der Schuldner ist. Dieser Eindruck bestätigt sich auch dann, wenn Kontakt mit dem Gläubiger aufgenommen wird, um die Angelegenheit durch einen Vergleich oder eine Ratenzahlung zu regeln.
Ab dem Zeitpunkt der Beauftragung, läuft sämtliche Kommunikation ausschließlich über das Inkassobüro. Die Schulden sind vom einstigen Gläubiger an das Büro übertragen worden. Damit gehen alle Rechte und Pflichten an das Inkassobüro über. Lediglich die letzte Entscheidungskraft bleibt beim Auftraggeber.
- Auftraggeber lassen bei Auftragsvergabe Spielraum zu
- Mindestbetrag muss erreicht werden
- Auftrag umfasst Antrag auf Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
- Entsprechend Veränderungen Rücksprache mit dem Gläubiger notwendig
- Bei Bedarf Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
Schulden auf Dritte übertragen
Grundsätzlich lassen sich Schulden nicht auf andere Menschen übertragen. Dabei spielt es keine Rolle in welchem persönlichen Verhältnis die Menschen zueinander stehen. Jedoch gibt es hierbei Ausnahmen.
Um eine Übertragung der Schulden zu erreichen ist rechtzeitiges Handeln erforderlich. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Angaben belegbar sind. Im Zweifelsfall muss ein Richter über die Übertragung entscheiden, die eine Umschreibung der Schulden mit sich bringen kann.
- Wissen über rückständige Raten.
- Kontakt mit Gläubiger aufnehmen und Sachverhalt schildern.
- Belegen, warum die Schulden von Dritten stammen und auf den eigenen Namen laufen.
- Widerspruch gegen eventuellen Mahnbescheid einreichen.
- Bei Schwierigkeiten Hilfe bei einem Anwalt suchen.
- Übertragung bei Gericht beantragen.
Eine Umschreibung ist nur dann möglich, wenn die Widerrufsfrist des Mahnbescheids noch nicht abgelaufen ist. Ansonsten bleibt nur der zivilrechtliche Weg, der die Forderungen an den eigentlichen Schuldner weiter gibt. In diesem Falle muss allerdings der geforderte Betrag bezahlt werden.
Weitere Möglichkeiten beim Umschreiben von Schulden: Bürgschaft
Eine weitere Möglichkeit um Schulden auf einen anderen Menschen zu übertragen besteht in einer Bürgschaft. Dieser muss allerdings bei Vertragsabschluss zugestimmt werden. Die Bürgschaft besagt, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, die Schulden übernommen und für den Schuldner getragen werden.
Entsprechend der Bonität des Bürgen werden eventuelle Mahnbescheide an diesen gerichtet. Durch die geleistete Unterschrift, die bis zur vollständigen Abzahlung des Kredits gültig ist, kann zu jedem Zeitpunkt an den Bürgen herangetreten und die Schulden auf ihn übertragen werden.
Ab wann wird das Gericht zum Inkasso eingeschaltet?
Es gibt einige Vorgänge, die ausschließlich über das Gericht vorgenommen werden können. Hierzu gehört unter anderem das Erstellen von Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden, wie auch die Erklärung der Rechtsgültigkeit.
Auch die Übertragung der Schulden ist durch ein Gericht zu veranlassen. Dieses Verfahren kann sich allerdings als schwierig erweisen, da meist im Vorfeld eine Unterschrift geleistet wurde.