
Es gibt weitaus mehr Menschen, die bereits einen Insolvenzantrag aufgrund von Handyverträgen oder Telefonkosten gestellt haben, als viele vermuten würden. Auch wenn bekannt ist, was eine Insolvenz ist und das sich das gesamte Verfahren über Jahre ziehen kann, sind dennoch meist die kleinen und entscheidenden Details nicht bekannt.
Wer sich für den Schritt der Privatinsolvenz entscheidet, sollte sich nicht unvorbereitet auf die Insolvenz einlassen. Es ist sinnvoll sich mit dem gesamten Thema auseinanderzusetzen und somit zu wissen, welche Rechte und Pflichten bei einer bestehenden Insolvenz vorhanden sind.
Inhaltsverzeichnis:
Insolvenz und Handyverträge: Wer trifft die Entscheidungen?
Scheint die Situation ausweglos zu sein und die Raten können nicht mehr bedient werden, kann eine Insolvenz der einzig sinnvolle Weg sein. Die Insolvenz muss beantragt werden. Die weiteren Schritte beziehen sich auf die Verträge und alles, was sich im Alltag ergibt.
Vor allem die Einnahmen spielen eine große Rolle. Der Insolvenzverwalter, der auch als Treuhänder bezeichnet wird, gibt vor, welche Schritte in die Wege zu leiten sind, um insolvenzberechtigt zu sein.
Erste Schritte
Treuhänder entscheiden nicht immer zum Wohle des Schuldners. Daher ist es wichtig, dass auch die Schuldner wissen, wie sich die Insolvenz auf das eigene Leben und Einschränkungen auswirkt. So kann der Treuhänder verlangen, dass Verträge aufgelöst werden. Auch im weiteren Lebensstil können Kürzungen erforderlich sein.
- Verträge von Lebensversicherungen und Sparanlagen kündigen
- Eigentum mit Wert verkaufen
- Unter Umständen Auto verkaufen
- Abos kündigen
Letztendlich sind alle Ausgaben zu stoppen und vermeiden, die nicht durch den Selbstbehalt zu bezahlen sind. Ebenfalls wird darauf geachtet, ob beispielsweise das Auto unersetzlich ist, um zur Arbeitsstelle und wieder nach Hause zu kommen.
Handyvertrag trotz Insolvenz

Es ist durchaus bedingt auch möglich während einer Insolvenz einen neuen Handyvertrag abzuschließen. Derjenige, den die Privatinsolvenz betrifft verpflichtet sich allerdings, keine neuen Schulden (Wohlverhaltensphase) zu machen.
Zuvor ist es deshalb angeraten bei einem Handyvertrag trotz Insolvenz den Insolvenzberater zu kontaktieren. Wenn dieser keine Einwände hat, kann ein neuer Telefonvertrag abgeschlossen werden. Entscheiden Sie sich bestenfalls jedoch nur für Handytarife ohne Grundgebühr oder möglichst günstige Handytarife.
Dürfen bei Insolvenz Handy- und Telefonverträge weiter bestehen?
In der Regel halten sich die Treuhänder an die Vorschriften. Diese besagen, dass alle Verträge weiterhin bestehen dürfen, wenn diese aus dem Pfändungsfreibetrag bezahlt werden können. Mit dem zugesprochenen Betrag müssen alle Kosten beglichen werden, die sich im Alltag ergeben.
Darunter fallen unter anderem Miete, Nebenkosten, Essen und weitere Bedarfsgegenstände, wie Kleidung und ähnliches. Lassen die tatsächlichen Kosten noch einen Spielraum zu, können problemlos Handyverträge und Telefonverträge bestehen bleiben. Ist dieser Spielraum nicht vorhanden, müssen die Verträge gekündigt werden.
Handyverträge und Telefon bei Schulden an den Provider
Die Regelung, dass bei finanziellem Spielraum zum Pfändungsfreibetrag die Verträge von Handy und Telefon weiter bestehen bleiben dürfen, hat eine Ausnahme. Diese Ausnahme bezieht sich auf alle Fälle, bei denen die Schulden unter anderem oder in vollem Umfang durch aufgelaufene Rechnungen beim Telefonanbieter und oder Provider entstanden sind.
- In der Regel sind die Verträge längst durch den Anbieter gekündigt.
- Allerdings wird durch den Treuhänder untersagt, dass ein neuer Vertrag bei einem Anbieter abgeschlossen wird.
- Alternativ besteht die Möglichkeit ein Prepaid Vertrag abzuschließen, wodurch die Kosten immer im Überblick gehalten werden können.
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag?
Grundsätzlich kann pauschal bestimmt werden, wie hoch der Pfändungsfreibetrag ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es unterschiedliche Sätze gibt, die sich auf die familiären Verhältnisse beziehen, die sich letztendlich auf die Finanzen auswirken.
So kommen zusätzlich zu dem Grundbetrag noch ein Betrag pro unterhaltspflichtiger Person hinzu. Dieser zusätzliche Betrag ist gestaffelt entsprechend der Anzahl der zusätzlichen Personen. Diese Personen können beispielsweise die Kinder oder Ex- Partner sein.
- Ohne Unterhaltspflicht: 1139,99 Euro
- Mit 1 Unterhaltspflicht: 1559,99 Euro
- Mit 2 Unterhaltspflichten: 1789,99 Euro
- Mit 3 Unterhaltspflichten: 2029,99 Euro
- Mit 4 Unterhaltspflichten: 2269,99 Euro
- Mit 5 Unterhaltspflichten: 2509,99 Euro
Entscheidungen des Treuhänders zur Kündigung des Handyvertrages

Auch wenn grundsätzlich die Entscheidungen und Vorgaben des Treuhänders rechtsgültig sind, bedeutet dies allerdings nicht, dass alle Entscheidungen in vollem Umfang akzeptiert werden müssen.
Daher sollte überprüft werden, mit welcher Begründung die einzelnen Punkte zu unternehmen sind. Sollten sich dabei Punkte einschleichen, welche in Frage gestellt werden, sollte dies angesprochen werden.
Der Einwand kann ebenso schriftlich erbracht werden, was im Zweifelsfall immer gemacht werden sollte. Gerade bei Verträgen, die nur bedingt für den Alltag wichtig sind, kann es zu unterschiedlichen Auffassungen kommen.
Über das pfändungsfreie Einkommen bestimmen und verfügen
Die Gesetzgebung gibt vor, dass die Verwendung des pfändungsfreien Einkommens einzig in der Entscheidung des Schuldners liegt. Mit einem noch freien Betrag nach Bezahlung aller monatlichen Ausgaben kann beispielsweise die Zeitung gekauft werden.
Eine Überschreitung der Summe ist nicht möglich, da der überschüssige Betrag direkt vom Konto abgezogen wird. Oftmals wird ausschließlich der zur Verfügung gestellte Betrag auf das Konto überwiesen.
Auch wenn der Vertrag abgeschlossen werden kann, wenn entsprechender finanzieller Spielraum vorhanden ist, gilt es dennoch zu überlegen, welches Handy verwendet wird. Hochwertige Geräte können in die Insolvenzmasse fließen und versteigert werden. Daher ist es ratsam zu günstigen Modellen mit ähnlichen Funktionen zurückzugreifen. Auch gebrauchte Modelle können ansprechend sein. Je nach Wert und Alter werden diese von der Insolvenzmasse ausgeschlossen.