Beim Bezug von Hartz IV können sich schnell Schulden anhäufen, sei es bei der Bank, den Stadtwerken oder beim Vermieter. Wenn nun nichts unternommen wird, können die Schulden über den Kopf wachsen, denn Der Regelsatz von Hartz 4 reicht nicht für Extraausgaben. Es ist wichtig zu versuchen den Schuldenberg abzubauen, ansonsten kann der Betroffene schnell in die Schuldenfalle geraten.
Auf den ersten Blick scheint es zwar aussichtslos zu sein, aber es gibt immer eine Möglichkeit. Wichtig dabei ist jedoch, das betroffene Personen auch einsehen, dass Hilfe notwendig ist, um aus dieser doch recht verzwickten Situation wieder herauszukommen.
Inhaltsverzeichnis:
Keine Auswirkung auf den Regelsatz
Schulden wirken sich nicht auf den Regelsatz von Hartz IV aus. Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sind Leistungen, die zur Grundsicherung dienen. Damit sollen die Grundbedürfnisse im Rahmen des Existenzminimums abgedeckt werden.
- Darunter fallen neben Kosten für die Unterkunft auch Kosten für Heizung, Strom, Telefon, Lebens- und Genussmittel, Gesundheitspflege, Bekleidung, Möbel, Haushaltsgräte und Freizeitaktivitäten. – Daneben muss Hartz IV auch zur Begleichung unerwarteter Kosten wie die Nachzahlung von Strom oder auch Reparaturkosten für beispielsweise Waschmaschine, verwendet werden.
- Der Regelsatz ist knapp bemessen. Wenn nun noch zusätzliche Kosten verursacht werden, können Hartz IV-Bezieher sehr schnell in einen finanziellen Engpass geraten.
- Bei Schulden ist es nun wichtig zu handeln und nicht alle Probleme zu verdrängen. Sonst kann es leicht passieren, dass der Schuldenberg noch weiter anwächst.
- Wichtig ist, dass Hilfe gesucht wird, denn allein wird es kaum möglich sein sich von den Schulden zu befreien.
Professionelle Hilfe bei dem Weg aus den Schulden bei Hartz 4
Es gibt verschiedene Hilfsprogramme, um einen Weg aus den Schulden zu finden. So bieten Schuldnerberatungen der Arbeiterwohlfahrt oder auch Caritas kostenlos ihre Unterstützung an.
Diese Organisationen bieten auch einen Service per Hotline oder E-mail an. So können Betroffene anonym bleiben und dennoch ihre Fragen stellen. Ihnen werden hier dann Tipps und Auswege aus den Schulden aufgezeigt. Voraussetzung ist allerdings, dass Betroffene auch ihr Problem erkannt haben. Eine Tilgung der Schulden ist zwar schwer, aber niemals ausweglos.
Darlehen vom Jobcenter
Mit Sicherheit wird ein Hartz 4-Empfänger bei einer Bank keinen Kredit erhalten.
Das Jobcenter ist daher in der Pflicht dem Empfänger von Hartz IV zu helfen, seine Schulden in den Griff zu bekommen. Daher besteht die Möglichkeit beim Jobcenter ein Antrag auf die Gewährung eines zinslosen Darlehens zu stellen. Natürlich kommt es dabei auch darauf an, wofür das Darlehen benötigt wird. Das Jobcenter muss ein Darlehen bereitstellen, wenn dadurch die Sicherung der Unterkunft erfolgt oder Obdachlosigkeit aufgrund von Mietschulden droht.
Im Ermessen des jeweiligen Jobcenters liegt es auch, ob weiterhin ein Darlehen für die Begleichung von Schulden beim Stromanbieter gewährt wird. In den meisten Fällen würde es dann zur Abstellung des Stroms kommen. Das wiederum würde ein Härtefall bedeuten, gerade wenn im Haushalt auch Kinder oder ältere Menschen wohnen.
Das Darlehen muss natürlich zurückgezahlt werden. Allerdings erfolgt hier keine weitere Verschuldung, da es zinslos ist. Das Jobcenter behält sich dann vor, monatlich 10 Prozent des Regelsatzes einzubehalten bis die Schulden abbezahlt sind.
Ein Darlehen kann auch beantragt werden, um eine Mietkaution zu leisten oder auch wenn Geld für die Neuanschaffung von einer Waschmaschine, Herd oder Kühlschrank fehlt. Es muss dabei aber nicht immer eine Geldleistung gewährt werden, sondern es kommen auch Sachleistungen in Frage.
Letzter Ausweg Privatinsolvenz
Wenn gar nichts mehr hilft einen Weg aus den Schulden zu finden, dann ist die Privatinsolvenz wohl der letzte Ausweg. Ein Antrag kann hier aber erst erfolgen, wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Bereinigung der Schulden nicht zu Stande kam. Darüber ist eine Bestätigung von einem Rechtsanwalt oder einer Schuldnerberatung erforderlich.
Ein Verfahren wird allerdings dann nur eröffnet, wenn auch genügend Geld aus dem Vermögen noch vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken, also Gericht, Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt. Ansonsten erfolgt eine Abweisung mangels Masse.
Ein solch Verfahren ist aber auch mit strikten Bedingungen verbunden, an die sich der Betroffene auch halten muss. So muss der Hartz IV-Empfänger auch alles dafür tun, um einen Arbeitsplatz zu finden. Wichtig ist auch das alle Verpflichtungen und Obliegenheiten eingehalten werden.
Nach sechs Jahren erfolgt dann in der Regel eine Restchuldbefreiung, falls kein Verstoß gegen die Auflagen erfolgte. Diese Restschuldbefreiung bezieht sich aber nur auf Altschulden, die Gegenstand des Verfahrens waren. Neuschulden sind davon nicht betroffen.