Das Jobcenter bietet keinerlei Umzugshilfen für einen Hartz IV Empfänger, wenn dieser einen Umzug ohne Genehmigung durchführt. Es wird auch nur der Bedarf für die Unterkunft, bzw. Heizung anerkannt, welcher dem Empfänger der Leistungen für die bisherige Bleibe zugestanden ist, im Falle dass die Miete nach einem Wohnungswechsel höher ausfällt.
Wenn man jedoch weiß, an welche Vorgaben man sich zu halten hat und einen korrekten Antrag stellt, ist es möglich, problemlos und mit voller Unterstützung des Jobcenters umzuziehen.
Inhaltsverzeichnis:
- 1 Hartz 4 Sperre als Folge bei Umzug ohne Genehmigung
- 2 Rechtslage – was sind Gründe für einen Umzug?
- 3 Hartz 4 Umzug ohne Genehmigung: Mögliche Sanktionen
- 4 Wenn man noch nicht 25 Jahre alt ist
- 5 Vollzug eines Umzugs ohne Genehmigung bei Hartz IV Bezug
- 6 Typische Gründe, die für einen Umzug sprechen, sind:
- 7 Umzug beim Jobcenter rechtzeitig beantragen
Hartz 4 Sperre als Folge bei Umzug ohne Genehmigung
Es hat weit reichende Folgen, wenn man als Empfänger von Arbeitslosengeld ohne Zustimmung umzieht. Nun stellt sich die Frage, wann das Jobcenter einen Umzug tatsächlich ablehnen kann. Bezieht man das ALG zwei, wird dadurch der Bedarf für die Heizung und die Unterkunft anerkannt.
Dies muss allerdings in einem vorgegebenen und angemessenen Rahmen liegen. Dieser Rahmen definiert sich durch einen örtlichen Mietspiegel sowie die Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Sobald ein Leistungsempfänger von ALG 2 umziehen möchte, muss es dafür also wichtige Gründe geben.
Rechtslage – was sind Gründe für einen Umzug?
Rechtlich gesehen ist es dem Jobcenter erlaubt, die Übernahme der Kosten für ein Kautionsdarlehen abzulehnen, wenn ein Umzug ohne Genehmigung erfolgt ist. Es ist auch rechtlich korrekt, dass eventuelle Mehrkosten der Mieter von der neuen Wohnung vom Jobcenter nicht übernommen werden. Der Anspruch auf Hartz IV Leistungen kann bei Leistungsempfänger unter 25 Jahren erlöschen, wenn ohne Genehmigung umgezogen wird.
Der Gesetzgeber will sich gegenüber unter 25-jährigen absichern, die ohne Erwerb in eine eigene Wohnung ziehen wollen, um in der Folge Hartz IV zu beantragen. Der Umzug muss daher erforderlich sein, außerdem beurteilt das Jobcenter, ob die neue Wohnung angemessen ist oder nicht.
Beispiele für Gründe, die für das Jobcenter für einen Umzug für die Genehmigung reichen sind gesundheitliche Probleme oder die Vergrößerung der Familie. Dasselbe gilt allerdings auch für eine fristgerechte Kündigung durch den Vermieter oder Schimmel. Im Normalfall wird bei solchen Gründen einem Umzug zugestimmt.
Der Wohnungswechsel wird hingegen abgelehnt, wenn solche Gründe nicht vorliegen. Wenn der Leistungsnehmer trotzdem ohne Genehmigung des Jobcenters umzieht, bedeutet das automatisch schwerwiegende Konsequenzen.
Hartz 4 Umzug ohne Genehmigung: Mögliche Sanktionen
Wenn ein Hartz IV Empfänger ohne eine Genehmigung vom Jobcenter umzieht, wird keinerlei Umzugshilfe vom Jobcenter angeboten. Mit einer Genehmigung wird der Umzug zum Beispiel durch die Anmietung von einem Kfz oder durch die Übernahme der Anschaffungskosten für Umzugskartons vom Jobcenter unterstützt.
Das Jobcenter bietet bei einem Umzug ohne Genehmigung auch keinerlei Darlehen für die Mietkaution. Deshalb sollte der Umzug unbedingt mit einem Sachbearbeiter detailliert besprochen werden, bevor ein Mietvertrag unterfertigt wird. Dies muss also mit einer jeweiligen Zustimmung schriftlich festgehalten werden.
Gibt es keine Genehmigung vom Jobcenter für den Umzug, wird die eventuell höhere Miete der neuen Wohnung vom Jobcenter nicht bezahlt. Es stehen den Betroffenen also nur die Mietkosten zu, die auch bei der alten Mietwohnung übernommen und bewilligt wurden.
Wenn man noch nicht 25 Jahre alt ist
Jemand, der noch nicht 25 Jahre alt ist und ohne Genehmigung umzieht, hat andere Konsequenzen zu erwarten. Bis zum 25. Lebensjahr ist es nämlich notwendig, dass die Eltern für ihre Sprösslinge sorgen und auch aufkommen. Daher ist ein Wechsel der Wohnung nur in einem sehr besonderen Härtefall gestattet. Zieht ein unter Unterhaltsberechtigter ohne die Zustimmung vom Jobcenter um, wird die Miete nicht übernommen, auch der gesamte Hartz IV Anspruch des Betroffenen kann ganz erlöschen.
Vollzug eines Umzugs ohne Genehmigung bei Hartz IV Bezug
Es gibt weit reichende Konsequenzen, wenn man ohne eine Genehmigung trotz Hartz IV Empfang umzieht. Der Betroffene bekommt keine Mietkaution, bzw. kein Darlehen für die Mietkaution oder andere Umzugshilfen.
Außerdem wird eine eventuell höher ausfallende Miete in der neuen Wohnung nicht vom Jobcenter übernommen. Es wird nur der Bedarf der Unterkunft anerkannt, der sich auf die alte Wohnung bezieht.
Bestimmte Umstände machen es manchmal notwendig, einen Wohnortwechsel vorzunehmen. Nicht jeder Mensch kann das ganze Leben lang am selben Ort wohnen. Der Umzug für Hartz IV Bezieher ist etwas schwieriger. Dies ist besonders dann der Fall, wenn es keine Genehmigung dafür gibt. Diese Genehmigung muss vom Jobcenter nämlich nicht immer erteilt werden.
Typische Gründe, die für einen Umzug sprechen, sind:
- Mängel an der Mietsache
- Kündigung durch den Vermieter
- Krankheit
- Verkleinerung der Familie
- Vergrößerung der Familie
- der Arbeitsplatz ist zu weit entfernt
Umzug beim Jobcenter rechtzeitig beantragen
Damit das Jobcenter den Wohnungswechsel genehmigt, muss dort ein Antrag eingereicht werden. Damit entschieden werden kann, wird dieser genau geprüft. Immerhin muss die neue Bleibe den Vorgaben entsprechen. Kommt es zu einer negativen Entscheidung, darf diese neue Wohnung nicht bezogen werden.
Tut der Leistungsbezieher dies trotzdem oder wird gar kein Antrag dafür gestellt, gibt es entsprechende Konsequenzen und Sanktionen.