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Bankauskunft einholen: Beispiel und Erklärung

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In der heutigen Zeit sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Personen für viele Menschen sehr wichtig.

In der heutigen Zeit sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Personen für viele Menschen sehr wichtig. Gerade Banken müssen über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden gut Bescheid wissen. Wichtig ist das vor allen Dingen, wenn ein Kredit angefragt wird.

Bei einem Kreditantrag hat die Bank das Recht eine Bankauskunft einzuholen. Allerdings muss der Kunde sein Einverständnis geben. Das Einverständnis muss schriftlich festgehalten werden und auch die Anfrage muss schriftlich erfolgen. In der Bankauskunft stehen Informationen rund um den Kunden. Nachfolgend wird die Bankauskunft genau beschrieben.

Inhaltsverzeichnis:

  • 1 Bankauskunft holen: Was ist eine Bankauskunft?
    • 1.1 Was beinhaltet eine Bankauskunft?
    • 1.2 Wer eine Bankauskunft einholen darf
    • 1.3 Wer bekommt eine Bankauskunft?
    • 1.4 Ausnahmen zum Bankgeheimnis
  • 2 Die vier Aspekte einer Bankauskunft
  • 3 Der Aufbau einer Bankauskunft: Beispiel
    • 3.1 Wie lange dauert die Beantragung einer Bankauskunft?

Bankauskunft holen: Was ist eine Bankauskunft?

Unter dem Begriff Bankauskunft wird eine Mitteilung des Kreditinstitutes bezeichnet. Die Bankauskunft ist streng standardisiert und gibt Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Kunden. Zudem ist das Geschäftsgebaren und das Zahlverhalten des Kunden schriftlich festgehalten.

  • Eine Bankauskunft dient im Grunde dazu, dass andere Banken oder Kreditgeber die Risiken für einen Kredit gut abschätzen können.
  • Die Bankauskunft beinhaltet im Grunde nur Geschäftsverbindungen, behördliche Ersuche nach einer Auskunft sind nicht erhalten.
  • Diese müssen bei einem Straf- oder Steuerverfahren von einem Richter angeordnet werden.
  • Erst dann können die Informationen herausgegeben werden.

Was beinhaltet eine Bankauskunft?

In der Bankauskunft sind Informationen enthalten, die sich auf Geschäftsbeziehungen und Zahlungsfähigkeit des Kunden beziehen. Angaben wie: Geschäftsverbindung, Kontoführung, Kreditzahlung oder Zahlungsverpflichtungen und deren Zuverlässigkeit werden angegeben.

Des Weiteren kann Auskunft über Grundbesitz, Vertrauenswürdigkeit, eine Einschätzung einer möglichen Kredithöhe und Rücklastschriften eingeholt werden.

Angaben zu einem Straf- oder Steuerverfahren dürfen nicht gemacht werden. Außerdem dürfen keine Informationen zum aktuellen Kontostand enthalten sein.

Wer eine Bankauskunft einholen darf

Bei der Forderung einer Bankauskunft müssen zwei Szenarien beachtet werden. Zwischen den folgenden Szenarien muss immer unterschieden werden:

1. Im Handelsregister eingetragene Personen oder juristische Personen:

Über Firmen darf jederzeit eine Bankauskunft eingeholt werden. Dazu muss die Firma keine Einwilligung geben. Die einzige Ausnahme liegt darin, wenn die Firma ausdrücklich festgelegt hat, dass eine Bankauskunft nicht rausgegeben werden darf.

2. Privatpersonen:

Über eine Privatperson darf nur eine Bankauskunft eingeholt werden, wenn die Person eine Einwilligung abgegeben hat. Ansonsten ist das Einholen einer Bankauskunft nicht erlaubt.

Wer bekommt eine Bankauskunft?

Eine Bankauskunft bekommen nur bestimmte Personen oder Unternehmen.

Eine Bankauskunft bekommen nur bestimmte Personen oder Unternehmen. Kunden und andere Banken können für eigene Zwecke eine Bankauskunft anfordern. Alle Personen, die eine Bankauskunft haben wollen, müssen ein berechtigtes Interesse an der Bankauskunft nachweisen.

Das Interesse muss schriftlich und glaubhaft dargelegt werden. Gerade bei der Anfrage nach einem Kredit hat die kreditgebende Bank ein großes Interesse an einer Bankauskunft. Sie muss ihr Risiko erkennen können, ob die Kreditsumme problemlos zurückgezahlt werden kann.

Ausnahmen zum Bankgeheimnis

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Auskunft bekommt:

  • Finanzamt: Das Finanzamt bekommt eine Bankauskunft, wenn ein hinreichender Verdacht der Steuerhinterziehung besteht
  • Erbschaftsstelle Finanzamt: Nach dem Tod eines Bankkunden hat die Erbschaftsstelle des Finanzamtes das Rest Konten- und Depotstände zu überprüfen
  • Staatsanwaltschaft / Strafgerichte: Sie dürfen uneingeschränkt auf die Auskunftspflicht bauen, wenn es sich um ein Strafverfahren handelt
  • Aufsichtsbehörden: Die Bundesbank und die Finanzaufsicht haben das Recht auf Einsicht in die Bankauskunft
  • Bundeszentralamt für Steuern: Hier wird kontrolliert, ob der genutzte Freibetrag auch wirklich weitergegeben wird.
  • BaföG-Amt / Agentur für Arbeit: Auch diese beiden Ämter haben das Recht eine Bankauskunft zu erhalten.

Die vier Aspekte einer Bankauskunft

Damit eine Bankauskunft erteilt werden kann, müssen vier Aspekte beachtet werden.

  1. Auskunftsanfrage
  2. Auskunftserteilung
  3. Weitergabe der Auskunft an den Kunden
  4. Auskunftsverweigerung

Die Auskunftsfragen können nur schriftlich gemacht werden. Es gibt durchaus Ausnahmen, in denen eine fernmündliche oder eine fernschriftliche Anfrage erlaubt ist. Im Anfragebogen muss der genaue Grund vorhanden sein, warum eine Bankauskunft notwendig ist. Dabei spielt es eine große Rolle, ob es sich um ein Kundeninteresse oder ein Bankinteresse handelt.

Sollte ein Kunde das Interesse an einer Bankauskunft haben, dann darf der Name des Kunden nicht genannt werden. Der Name darf nur genannt, aber nicht schriftlich festgehalten werden.

Die Bankauskunft muss immer allgemein gehalten werden.

Die Bankauskunft muss immer allgemein gehalten werden. Es dürfen nur allgemeine Angaben über den Kunden in Hinsicht auf seine Kreditfähigkeit oder Zahlungsfähigkeit gemacht werden. Besondere Recherchen über den Kunden werden nicht angestellt.

Die Weitergabe an den Kunden muss immer schriftlich erfolgen. Die Bankauskunft wird in keinster Weise verändert und muss 1zu1 weitergeben werden. Zudem muss der Empfänger bestätigen, dass die Informationen nur für den angegebenen Zweck genutzt werden dürfen und die Weitergabe an Dritte verboten ist.

Es kann durchaus vorkommen, dass eine Auskunftsverweigung stattfindet. In diesem Fall sollte die Verweigerung ebenfalls allgemein gehalten werden. Sollte ein Privatkunde oder ein Geschäftskunde keine Einwilligung erteilen, dann muss eine Verweigerung der Bankauskunft stattfinden. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Auskunftsverweigerung nicht auf eine negative Bankauskunft schließen lässt.

Der Aufbau einer Bankauskunft: Beispiel

Jede Bankauskunft hat einen speziellen Aufbau. Dabei ist der Aufbau standardisiert. Im Grunde besteht die Bankauskunft aus vorformulierten Textpassagen, die in unterschiedliche Kategorien unterteilt sind. Der Aufbau ist wie folgt:

Geschäftsbeziehung:

10 Die angefragte Person / Firma ist Kunde bei uns
12 Die Geschäftsbeziehung besteht seit … Jahren
14 Das Konto wird absprachegemäß geführt

Kontoführung:

25 Informationen zu weiteren Konten liegen uns nicht vor
32 In der Vergangenheit lag keine oder nur eine geringe Verschuldung vor
33 Es ist keine Neuverschuldung zu erwarten

Grundbesitz:

54 Der Kunde ist im Besitz eines Grundstücks
55 Das Grundstück ist mit einer Grundschuld belastet
57 Das Grundstück wird überwiegend privat genutzt

Es können auch negative Informationen in einer Bankauskunft enthalten sein. Allerdings wird von den Informationen eher nicht Gebrauch gemacht. Sie werden einfach weggelassen und bekommen keine spezielle Aufmerksamkeit.

Wie lange dauert die Beantragung einer Bankauskunft?

Die Beantragung einer Bankauskunft dauert in der Regel nicht lange. Es muss das Einverständnis des Kontoinhabers vorliegen, wenn eine Bankauskunft beantragt wird. Grundsätzlich kann in nur wenigen Stunden ein Fax mit der Bankauskunft verwendet werden. Allerdings sollte beachtet werden, dass einige Banken keine Bankauskunft via Fax versenden, sondern einen Brief fertigmachen.

Gerade bei einem neuen Vermieter sollten Sie ein wenig Geduld einfordern, wenn eine Bankauskunft erfolgen soll. Eigentlich hat der neue Vermieter die Bankauskunft nach nur wenigen Tagen. Für einen schnelleren Weg kann der Vermieter auch mit einer Schufa-Auskunft beruhigt werden.

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