Das Kündigungsdarlehen und das Rückzahlungsdarlehen sind zwei verschiedene Darlehensformen, die sich bezüglich ihrer Tilgung unterscheiden. Während beim Rückzahlungsdarlehen eine monatliche oder vierteljährliche Rate getätigt werden muss, wird beim Kündigungsdarlehen der Gesamtbetrag am Ende komplett zurückgezahlt. Zinsen kommen dabei nur auf die beliehene Summe.
Doch auf was kommt es bei der Berechnung und der Verjährung dieser beiden unterschiedlichen Kreditformen an? Hierüber sollte sich idealerweise im Vorhinein informiert werden, um die besten Konditionen für sein individuelles Darlehen zu erhalten. Deswegen wird im folgenden Text erklärt, auf was man bei der Berechnung und der Verjährung seines individuellen Kredites achten muss.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist ein Annuitätendarlehen?
Bei einem Annuitätendarlehen handelt es sich um einen Kredit, der später in gleichbleibenden Raten zurückgezahlt werden muss. Es wird eine jährliche, monatliche oder vierteljährliche Rate vereinbart, die konstant bleibt und die aus einem Zins- und Tilgungsanteil berechnet wird. Mit jeder getätigten Ratenzahlung wird die Zinsrate hierbei geringer, wobei gleichzeitig der Tilgungsanteil steigt.
Um die individuelle monatliche Belastung und den Verlauf zu berechnen, eignen sich sogenannte Annuitätenrechner. Diese gibt es vermehrt kostenlos online und von verschiedenen Anbietern. Die Kreditschuld des Annuitätendarlehens ist im Idealfall am Ende seiner Laufzeit vollständig getilgt, sodass der Kreditnehmer schuldenfrei ist.
Was ist ein Kündigungsdarlehen?
Viele Bankkunden wissen nicht, dass es verschiedene Arten von Darlehen und Krediten gibt. Die Auswahl ist recht vielfältig: Es gibt zum Beispiel Abrufkredite, Arbeitgeberdarlehen, Bauspardarlehen oder auch Kleinkredite. Das Kündigungsdarlehen ist ebenfalls eine spezielle Darlehensform. Es handelt sich dabei um ein Darlehen, das nicht in Raten zurückgezahlt wird (wie das Rückzahlungs- bzw. Annuitätendarlehen) und in die Gruppe der Festdarlehen fällt.
Statt einer monatlichen Ratenzahlung wird der gesamte Betrag in voller Höhe am vereinbarten Fälligkeitstag zurückgezahlt. Einzig und alleine der Zins ist laufend zu bezahlen, was zum Beispiel vierteljährlich geschehen kann.
Wie werden Tilgungsraten beim Rückzahlungsdarlehen berechnet?
Da die Tilgung beim Annuitätendarlehen über monatliche Raten geschieht, ist es sinnvoll zu wissen, wie die Höhe der jeweiligen Tilgungsraten bei dieser Form von Darlehen berechnet werden. Grundsätzlich ist in den monatlichen Raten noch ein Zahlbetrag für die Zinsen enthalten.
Unter dem Tilgungsbetrag versteht man nun grundsätzlich den monatlichen Ratenbetrag abzüglich der zu zahlenden Zinsen. Damit dieser berechnet werden kann, benötigt man die Kredithöhe, die Zinshöhe sowie die monatliche Rate. Es gibt hierfür ganz spezielle Formeln, mit denen der genaue Betrag ausgerechnet werden kann.
Berechnung der Laufzeit eines Annuitätendarlehens
Wer die Laufzeit seines Rückzahlungsdarlehens berechnen möchte, kann hierfür ebenfalls eine bestimmte Formel anwenden. Diese findet man mittlerweile ganz einfach im World Wide Web, allerdings ist die Berechnung gar nicht so einfach wie Viele es sich vielleicht vorstellen. Es spielen hierbei mehrere Faktoren eine wichtige Rolle wie zum Beispiel die jährliche Rate, der jährliche Zins, die Höhe der Anfangstilgung sowie der Nominalzins nach Definition der Banken.
Auch die jährliche Rate nach Definition der Banken spielt bei der Berechnung eine Rolle. Wer es sich einfach machen möchte, sollte am besten bei seinem Kreditgeber bzw. der Bank nach der Laufzeit des Kredites fragen und so unnötige Komplikationen vermeiden.
Verjährung von Kreditschulden
Gelegentlich kommt es vor, dass Kreditnehmer ihre Tilgungsraten nicht mehr ordnungsgemäß begleichen können. Somit kann das Darlehen nicht mehr vertragsgemäß getilgt werden und es kommt oftmals zu hohen Kreditschulden zu Lasten des Kreditnehmers. Doch nach einiger Zeit kann der Darlehensnehmer einen Einwand der Verjährung erheben. Doch wann genau sind Kreditschulden eigentlich verjährt?
Hierfür gibt es genaue Richtlinien im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ansprüche des Kreditgebers verjähren nach § 195, 199 BGB drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem sie gemacht wurden. Da mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, ist bei der regelmäßigen Verjährung deshalb immer der 31. Dezember der Stichtag.
Hinweise und Tipps zum Rückzahlungsdarlehen
Wer sich zwischen den beiden Darlehensformen entscheiden möchte, sollte sich im Vorhinein bestens über die beiden Kreditformen informieren und sich gut überlegen, welche davon am besten zu ihm passt. Diesbezüglich ist es Empfehlenswert und sinnvoll folgende Tipps und Hinweise zu berücksichtigen:
- Grundsätzlich steigt beim Annuitätendarlehen der Tilgungsanteil der monatlichen Gesamtbelastung.
- Dadurch ist das Annuitätendarlehen kostenintensiver als ein Tilgungsdarlehen zu denselben Konditionen.
- Beim Rückzahlungsdarlehen werden außerdem Zinsen und Tilgung in getrennten Ratenzahlungen geleistet. Dabei ist die Tilgungsrate für die reine Tilgung, ohne Berücksichtigung der Zinsen, konstant.
- Beim Tilgungsdarlehen ergibt sich eine insgesamt abnehmende Gesamtbelastung, wobei von der hohen Anfangsbelastung ausgegangen wird.
Rückzahlungsdarlehen eignen sich darüber hinaus besonders gut für eine Finanzierung bei Immobilien oder langfristigen Krediten. Ein Annuitätendarlehen kann außerdem für Kreditnehmer mit gleichbleibenden finanziellen Verhältnissen sinnvoll sein.
Weitere Kreditformen
Neben dem Kündigungsdarlehen und dem Rückzahlungsdarlehen gibt es noch zahlreiche andere Kredit- und Darlehensformen. Dazu gehören Kredite von privat, Onlinekredite, Wertpapierkredite, Kleinkredite, Dispokredite, oder Policendarlehen.
Bei letzterem erfolgt eine Beleihung seiner Lebens- oder Rentenversicherung. Das Policendarlehen ermöglicht eine Finanzierung in Höhe des vollen derzeitigen Wertes der Police. Es wird genau wie das Rückzahlungsdarlehen mit monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Rückzahlungsraten getilgt.