Wer einen Kredit aufnehmen möchte muss dafür verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Banken möchten natürlich auch verständlicherweise, das Risiko bei einer Kreditvergabe so gering wie nur möglich halten. Daher erfolgt eine eingehende Bonitätsprüfung des Kreditnehmers.
Voraussetzung für die Beantragung eines Kredits ist auf jeden Fall ein festes Arbeitsverhältnis. Je höher dabei das Einkommen ist und je länger der Kunde dieser Arbeit schon nachgeht, desto besser sind dann die Konditionen. Allerdings sind mitunter auch Sicherheiten notwendig.
Inhaltsverzeichnis:
Kein Kredit ohne Sicherheiten
In der Regel werden von Kreditgebern nur Kredite vergeben, wenn der Antragsteller auch eine ausreichende Sicherheit vorweisen kann, damit eine Absicherung gegen ein Ausfallrisiko vorhanden ist. Dies gilt dabei nicht nur für Kredite von Banken, sondern auch für die so genannten schufafreien Kredite. Teilweise sind die Kreditsicherheiten vom Gesetz vorgeschrieben.
- Jedoch sind nicht immer alle vorhandenen Sicherheiten auch für eine Absicherung von Krediten geeignet. Dabei müssen Sicherheiten
- geringen Wertschwankungen unterliegen.
- Sie müssen schnell liquidierbar sein.
- Wichtig ist auch, dass sie insolvenzfest sind.
- Es darf keine positive Korrelation mit der wirtschaftlichen Situation des Kunden vorliegen.
Sicherheiten können immer eine Kreditaufnahme vereinfachen. Kreditgeber bevorzugen hierbei gern Bürgschaften, Hypotheken, daneben auch eine Grundschuld,ein Pfandrecht oder auch ein Auto. Dies hauptsächlich bei der Beantragung von Autokrediten. Aber zu guter Letzt sind nicht nur Sicherheiten für die Vergabe von Krediten ausschlaggebend, sondern auch die Bonität des Antragsstellers.
Bonität – Grundvoraussetzung für eine Kreditvergabe
Bevor nun ein Kredit gewährt wird, erfolgt zuerst immer eine Bonitätsprüfung des Antragsstellers.
Bonität steht hier für Kreditwürdigkeit. Sie bezeichnet die finanzielle Fähigkeit des Kreditnehmers, ob er auch in der Lage ist, den Kredit bzw. die Verbindlichkeiten vollständig und fristgerecht zurückzuzahlen. Die Bonität bildet immer die Grundlage für eine erfolgreiche Kreditaufnahme. Bei einer Bonitätsprüfung wird daher die finanzielle Situation des Kunden geprüft. Dabei werden zusätzliche Auskunftsdaten über das allgemeine Zahlungsverhalten bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) eingeholt.
Je höher dabei die Bonität eingestuft wird, desto geringer ist dann auch das Ausfallrisiko für den Kreditgeber. In Abhängigkeit der Kreditsumme verlangen Banken neben einem regelmäßigen Einkommensnachweis, einer entsprechenden Bonität auch Sicherheiten, welche sie bei ausbleibenden Ratenzahlungen dann auch schnell verwerten können.
Meist können durch gestellte Sicherheiten auch die Kreditkonditionen zugunsten des Kreditnehmers beeinflusst werden. Banken setzen in der Regel bei einem geringen Kreditrisiko, dann auch über die Laufzeit des Kredites geringere Zinsen an.
Das Auto als Sicherheit für einen Kredit
Bei einem solchen sogenannten Autokredit handelt es sich um eine spezielle Form des Ratenkredits. Er dient in der Regel zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs, wobei das Auto dann als Sicherheit dient. Dieser Kredit ist dann zweckgebunden und nicht frei verfügbar.
Neben Sparkassen, Privatbanken bieten auch Leasingfirmen solche Kredite an. Ebenfalls arbeiten Autohäuser hier mit den Herstellern der Fahrzeuge zusammen und ermöglichen die Finanzierung von Neu – und auch Gebrauchtwagen über entsprechende Banken der jeweiligen Herstellerfirma.
Als Sicherheit wird dann nach erfolgter Finanzierung die Zulassungsbescheinigung Teil II, allgemein der Fahrzeugbrief, bei dem entsprechenden Geldgeber hinterlegt. Dort verbleibt er dann solange, bis der Kredit vollständig abgezahlt ist. Der Kreditnehmer kann aber das Fahrzeug weiterhin nutzen, aber nicht eigenmächtig verkaufen. Allerdings ist auch ein entsprechendes monatliches Einkommen und Bonität notwendig.
Kredit mit Fahrzeugbrief: Kein Nachweis über Eigentum
Bei der Absicherung eines Kredits mittels Auto wird dieses als Pfand in Form des Fahrzeugbriefs hinterlegt. Rechtlich gesehen ist der Besitz des KFZ-Briefes gleichgesetzt mit dem Verfügungsrecht über das entsprechende Automobil, aber kein Nachweis über das Eigentum. Jedoch kann der Inhaber des Briefes bei Vorlage das dazugehörige Auto verkaufen. Solch ein Fall tritt dann immer in Kraft, wenn der Kreditnehmer über einen gewissen Zeitraum keine monatlichen Zahlungen der Kreditraten mehr tätigt.
Das Geldinstitut ist dann berechtigt, dass Kraftfahrzeug zu verwerten. Mitunter kann es dann noch passieren, dass durch den Verkauf des Autos nicht alle Verbindlichkeiten des Kreditnehmers beglichen werden können. Es bleibt dann ein Restbetrag offen, der zur Zahlung fällig wird.
Berechnung der Sicherheitssumme
Die Sicherheitssumme ist hier mit dem Wert des Autos gleichzusetzen. Dazu wird der Zeitwert des Wagens bei der Kreditaufnahme ermittelt. Da es bei einer Verwertung immer zu Wertverlusten kommt, wird bei der Berechnung nicht wie anzunehmen der aktuelle Verkehrswert des Autos berücksichtigt. Da sich der Zeitwert während der Kreditlaufzeit auch altersbedingt mindert, setzen Banken normalerweise hier zwischen 50 und 70 Prozent für den Zeitwert an. Dieser wird dann als ein Betrag festgesetzt, mit dem das Auto auch zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft werden könnte.
Die Ermittlung des Wertes erfolgt immer durch einen unabhängigen Gutachter. Der Kreditgeber kann auch in Abständen eine Kontrolle verlangen, um sicherzustellen, dass sich der Wiederverkaufswert nicht zu stark mindert.
Daneben muss für die Gewährung eines Kredites mit Auto als Sicherheit auch ein Nachweis über eine bestehende Versicherung erfolgen. Durch die Geldinstitute erfolgt dann eine Information an die jeweilige Versicherung über eine Abtretung im Schadensfall.
Je höher der Wert des Autos eingestuft wird, desto höher kann dann auch der Kredit ausfallen. Mitunter kann jedoch auch zusätzlich noch eine Bürgschaft verlangt werden.
Vor- und Nachteile bei einem Kredit mit Auto als Sicherheit
Bei einem klassischen Autokredit ist es ganz normal, dass das Auto als Sicherheit eingesetzt wird. Jedoch bei anderen Krediten sollte genauestens abgewogen werden, ob es sinnvoll ist, dass Auto zu verpfänden. Falls dennoch das Fahrzeug als Sicherheit eingesetzt wird, sollte dann immer darauf geachtet werden, dass der Kredit auch schnellsten zurückgezahlt wird.
Während der gesamten Kreditlaufzeit kann das Auto dann zwar genutzt werden, aber es besteht nicht die Möglichkeit es selbst zu verkaufen. Eine Verwertung kann nur durch den Kreditgeber erfolgen, wenn die Raten für den Kredit über eine längere Zeit ausbleiben.
Nachteilig kann sich ein solch Kredit auch bei einem Schadensfall auswirken, da die Versicherungssumme nicht an den Kreditnehmer geht, sondern immer an das jeweilige Geldinstitut, um damit die Restschuld zu begleichen. In diesem Fall würde dann das nötige Kapital für eine Neubeschaffung oder Reparatur eines Automobils fehlen.
Falls das Auto für den Job notwendig ist, sollte nach Möglichkeit darauf verzichtet werden, dass Fahrzeug als Sicherheit bei schufafreien oder sonstigen Konsumentenkrediten einzusetzen. Durch eine Verwertung aufgrund nicht gezahlter Raten oder auch bei einem Totalschaden kann dann solch ein Kredit schnell die Existenz gefährden.